Kein Mensch will, dass sein Grab mangels Pflege verlottert. Häufig findet sich in Testamenten die Auflage, dass ein Teil des Nachlasses für die Grabpflege zu verwenden ist. Allerdings können Pflichtteilsansprüche dafür sorgen, dass der für die Grabpflege vorgesehene Betrag angegriffen wird- gerade dann, wenn die Erbschaft „knapp“ ist.
Enterbt – und was nun? Um als Pflichtteilsberechtigter sicher sein zu können, dass der Nachlass vom Erben nicht geschmälert angegeben wird, kann dieser ein notariell angelegtes Verzeichnis über das Erbe verlangen.
Ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, kann nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils auch nur den Pflichtteil erhalten.
Laut Statistik geht es in jedem dritten Erbstreit um Ansprüche auf Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungen. Viele Berechtigte erfahren erst nach dem Tod des Erblassers von Zuwendungen, die dieser zu Lebzeiten getätigt hat.
Bevor Strategien für den enterbten Ehegatten erläutert werden können, lohnt sich ein Blick auf das Ehegattenerbrecht. Der Gesetzgeber billigt dem überlebenden Ehegatten eine verschieden hohe Erbquote zu, je nachdem, neben welchen Verwandten er zum Zuge kommt.